Nicht selten weichen Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung von der Rechtsauffassung der Steuerpflichtigen ab. Zur Durchsetzung der steuerlichen Ansprüche ermöglicht das deutsche Steuerrecht das so genannte Rechtsbehelfsverfahren.

In der ersten Instanz erfolgt der Einspruch gegen den Steuerbescheid vor der Finanzbehörde die den Bescheid erlassen hat.

In der zweiten Instanz erfolgt die Klage vor dem Finanzgericht. Als letzte Instanz erfolgt die Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Im Rahmen des Steuerstrafrechts erfolgt die Beratung in Fällen der Steuerverkürzen und Steuerhinterziehung. Weitere Beratungen erfolgen in Rechtsgebieten:

Insolvenzrecht
Testamentsvollstreckung
Sozialversicherungsrecht