Im Rahmen der Privatsteuern erfolgt vorwiegend die Steuerberatung. Die jährlich anzufertigende Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) steht im Mittelpunkt der Beratung.

Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer empfiehlt es sich, mit der Beratung nicht bis zur Erstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung zu warten, sondern vorausschauend die Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, um legal und effektiv die Steuerlast bei Erbschaft und Schenkung zu minimieren.

  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Private Veräußerungsgeschäfte (Immobilien und Kapitalvermögen)
  • Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften