Steuerberatung
Im Rahmen der Privatsteuern erfolgt vorwiegend die Steuerberatung. Die jährlich anzufertigende Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) steht im Mittelpunkt der Beratung.
Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer empfiehlt es sich, mit der Beratung nicht bis zur Erstellung der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung zu warten, sondern vorausschauend die Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, um legal und effektiv die Steuerlast bei Erbschaft und Schenkung zu minimieren.
- Einkommenssteuer
- Lohnsteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Private Veräußerungsgeschäfte (Immobilien und Kapitalvermögen)
- Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften